Das Leitbild vom Notariat Dr. Gerhard Muckenhuber MBL
Das Notariat Dr. Gerhard Muckenhuber MBL versteht sich als moderner Rechtsdienstleister in allen Bereichen notarieller Tätigkeiten. Als Träger eines öffentlichen Amtes erfolgt die gesamte Berufsausübung nach den Prinzipien und Vorschriften des notariellen Berufs- und Standesrechtes.
Auf dieser Grundlage folgen unsere Tätigkeiten den Gedanken eines ausgeprägten Qualitätsbewusstseins sowie der eigenen Verpflichtung zur stetigen Qualitätsverbesserung aller Leistungen und Arbeitsprozesse.
Qualität bedeutet an erster Stelle die Zufriedenheit unserer Klienten, die unser Notariat durch folgende Maßnahmen gewährleisten will:
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Individuelle Lösungen
Jedes Anliegen unserer Klienten wird der bestmöglichen individuellen Lösung zugeführt. Zu Beginn steht die Analyse der Sachlage und der Vorstellungen unserer Klienten, die unter Berücksichtigung aller rechtlichen, verkehrssteuerlichen und gebührenrechtlichen Folgen zu einem optimalen Lösungsvorschlag zusammengeführt werden.
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Verfügbarkeit
Die Zufriedenheit unserer Klienten erfordert ein hohes Maß an Flexibilität im Bereich der Kanzleizeiten. Deshalb steht das Notariat Dr. Gerhard Muckenhuber MBL von Montag bis Freitag durchgehend von 8 Uhr bis 17 Uhr zur Verfügung. Auf besonderen Wunsch sind Termine auch außerhalb dieser Kanzleiöffnungszeiten vereinbar.
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Schnellstmögliche Erledigung
Zur besonderen Qualität unserer Tätigkeiten zählt neben einer hohen Fachkompetenz auch die schnellstmögliche Erledigung der Anliegen unserer Klienten. Diese betrifft sowohl die Vergabe von Besprechungsterminen und die Errichtung der Vertragsurkunden als auch die Abwicklung der Rechtsgeschäfte. Dafür bürgt das Notariat Dr. Gerhard Muckenhuber MBL mit mehreren Juristen und motivierten, zum größten Teil langjährigen Mitarbeitern.
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Kostenklarheit
Die erste kurze Rechtsauskunft in unserer Kanzlei ist kostenlos und unverbindlich. Jeder Klient erhält dabei auf Wunsch ein verbindliches Kostenanbot für darüber hinausgehende Leistungen, welches sämtliche Notarkosten und Rechtsgebühren im Rahmen des skizzierten Auftrages beinhaltet. Im Übrigen werden auch eingehend die gebühren- und verkehrsteuerlichen Folgen des beabsichtigen Rechtsgeschäftes erläutert. Um vorherige telefonische Vereinbarung eines Besprechungstermins wird gebeten, damit wir uns ganz der Rechtsangelegenheit widmen können.
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Verschwiegenheit
Der Notar und seine Angestellten sind gesetzlich zur Verschwiegenheit gegenüber anderen Personen verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt für alle Angelegenheiten, die im Rahmen seiner Tätigkeiten bekannt werden. Informationen an Dritte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Beteiligten weitergeleitet werden, da der Notar ein besonderes Vertrauen der Klienten genießt.
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Unparteilichkeit
Ebenso ist der Notar gesetzlich zur Unparteilichkeit verpflichtet. Das heißt, er steht nicht für oder gegen eine Partei, sondern für das Recht. Durch die Hinwirkung auf ausgewogene Rechts- und Vertragsverhältnisse sollen Streitigkeiten bereits im Vorfeld vermieden und Rechtssicherheit geschaffen werden.
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Sicherheit
Die Berufsausübung des Notars wird von der Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und das Burgenland regelmäßig kontrolliert. Wenn ein Notar wichtige Dokumente als Treuhänder übernimmt, unterliegt er zudem besonderen Richtlinien und bietet darüber hinaus einen umfassenden Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlich verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung.
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Datenschutz
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